Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27867
VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99 (1) (https://dejure.org/2001,27867)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.10.2001 - 7 E 2274/99 (1) (https://dejure.org/2001,27867)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 7 E 2274/99 (1) (https://dejure.org/2001,27867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit nach § 47 Ausländergesetz (AuslG); Tatbestände der Ist-Ausweisung und der Regel-Ausweisung nach dem Ausländergesetz (AuslG); Anwendung von Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei vom 19.09.1980 über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen ist danach gerechtfertigt, wenn außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichende Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 = InfAuslR 1999, 54 m. w. N.).

    Derartige Gründe liegen vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisung ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 -, a. a. O.).

    Bei einer Ausweisung zu spezialpräventiven Zwecken sind erforderlich ein Ausweisungsanlaß von besonderem Gewicht, der sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, daß eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 -, a. a. O.).

    Ausgehend davon, daß die Formulierung "in der Regel" sich auf solche Fälle bezieht, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheidet, zeichnen sich dagegen Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf aus, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 -, a. a. O.).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Dies hat zur Folge, daß nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH, Urt. v. 10.02.2000 - C 340/97 [Nazli] -, InfAuslR 2000, 161) lediglich spezialpräventive Gründe herangezogen werden dürfen, um eine Ausweisung zu rechtfertigen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH, Urt. v. 10.02.2000 - Rs.C - 340/97 [Nazli], a. a. O.) führt nicht jede Abwesenheit des türkischen Arbeitnehmers vom Arbeitsmarkt automatisch zum Verlust der aufgrund von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erworbenen Rechte.

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Eine Ausnahme kann etwa dann in Betracht kommen, wenn und soweit vorrangiges Recht namentlich die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung anderes gebieten (BVerwG, Urt. v. 27.08.1996 - 1 C 8/94 -, InfAuslR 1997, 16).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Da aber Staatsangehörige der Europäischen Union nicht nur nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens ausgewiesen werden können, sondern auch auf diese Staatsangehörige die Bestimmungen der Ist- und Regelausweisung unter Berücksichtigung des Ausweisungsschutzes des § 12 AufenthG/EWG Anwendung finden (Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis, A. 11.1 Rdnr. 60 mit weiteren Hinweisen; BVerwG, Beschl. v. 29.09.1993 - 1 B 62/93 -, InfAuslR 1994, 45; VGH BW, Beschl. vom 11.10.1995 - 11 S 1391/95 -, AuAS 1996, 14), kann anderes auch für türkische Staatsangehörige nicht gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 11 S 1391/95

    Zum Ausweisungsschutz für einen Straftäter mit EG-Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Da aber Staatsangehörige der Europäischen Union nicht nur nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens ausgewiesen werden können, sondern auch auf diese Staatsangehörige die Bestimmungen der Ist- und Regelausweisung unter Berücksichtigung des Ausweisungsschutzes des § 12 AufenthG/EWG Anwendung finden (Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis, A. 11.1 Rdnr. 60 mit weiteren Hinweisen; BVerwG, Beschl. v. 29.09.1993 - 1 B 62/93 -, InfAuslR 1994, 45; VGH BW, Beschl. vom 11.10.1995 - 11 S 1391/95 -, AuAS 1996, 14), kann anderes auch für türkische Staatsangehörige nicht gelten.
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, der aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), Urt v. 11.05.2000 - Rs.C - 37/98 [Savas] -, InfAuslR 2000, 326) unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten hat, verpflichten sich die Vertragsparteien untereinander, keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1995 - 17 A 3370/94

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht ; Untersuchungshaft; Strafhaft;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Insoweit kommt ein Umkehrschluß nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur die Anwartschaftsphase, nicht aber das bereits entstandene Vollrecht betrifft (OVG OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 06.12.1995 - 17 A 3370/94 und Beschl. v. 09.11.1995 - 17 B 2140/94-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1995 - 17 B 2140/94

    Strafhaft; Dauer der Anwartschaftsphase; Assoziationsrechtliche Rechtsstellung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99
    Insoweit kommt ein Umkehrschluß nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur die Anwartschaftsphase, nicht aber das bereits entstandene Vollrecht betrifft (OVG OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 06.12.1995 - 17 A 3370/94 und Beschl. v. 09.11.1995 - 17 B 2140/94-).
  • VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe;

    Dies dürfte im Grundsatz auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt sein (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 26.3.2002, - 24 B 00.2453 -, InfAuslR 2002, 348, 349; VG Darmstadt, Urt. v. 18.10.2001 - 7 E 2274/99 -, InfAuslR 2000, 222, 223).
  • VG Darmstadt, 21.11.2002 - 7 E 251/98

    Ausweisung eines italienischen Staatsbürgers - besonderer Ausweisungsschutz

    Aus dem Zusammenhang zwischen §§ 47 und 48 AuslG ergibt sich, dass der im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG festgestellte Ausnahmefall gleichermaßen im Rahmen des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG Geltung hat (VG Darmstadt, Urt. v. 18.10.2001 - 7 E 2274/99 (1) -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht